Welche Prostatakarzinom-Patienten brauchen Denosumab oder Zoledronat?
Bei Patienten mit urologischen Tumoren entwickeln sich häufig ossäre Komplikationen. Insbesondere trifft dies für das Prostatakarzinom zu. Dabei kann es sich sowohl um eine therapieinduzierte Osteoporose handeln, als auch durch Knochenmetastasen bedingte Schmerzen und Frakturen. Wie eine konsequenten Osteoprotektion aussehen sollte, erläuterte Professor Dr. Christian Thomas, Direktor, Klinik und Poliklinik für Urologie, Uniklinikum Dresden (1).
Die Inzidenz von Knochenmetastasen beim metastasierten Prostatakarzinom ist mit 85–90 Prozent sehr hoch. Osteoprotektive Interventionen haben daher einen bedeutenden Stellenwert erlangt, wie ein Blick in die deutschen S3-Leitlinien zur Osteoprotektion in der Uroonkologie verdeutlicht (s. Kasten).
S3-Empfehlungen: Osteoprotektion bei urologischen Tumoren
- Metastasiertes Nierenzellkarzinom (mRCC): Zur Vermeidung von skelettalen Komplikationen bei ossären Metastasen sollten Bisphosphonate oder Denosumab eingesetzt werden, kombiniert mit Kalzium und Vitamin D3 (Empfehlungsgrad B)
- Metastasiertes Blasenkarzinom (mBCa): Die Empfehlung ist konsensbasiert, wobei neben Bisphosphonaten und Denosumab auch operative Interventionen, eine medikamentöse Schmerztherapie oder eine Strahlentherapie in Frage kommen.
- Metastasiertes hormonsensitives Prostatakarzinom (mHSPC): Im Hormon-naiven Stadium sollten keine Bisphosphonate zum Einsatz kommen (Empfehlungsgrad B). Die Wirksamkeit von Denosumab lässt sich derzeit nicht beurteilen (Statement).
- Metastasiertes kastrationsresistentes Prostatakarzinom (mCRPC): Nach Aufklärung über Nutzen und Risiken sollen entweder Zoledronat oder Denosumab angeboten werden (Empfehlungsgrad A).