Medical Tribune
25. Juli 2025Der Extrakt gilt als Wirkstoff

Zulassung pflanzlicher Arzneimittel: Was in der Phytotherapie gilt

Pflanzliche Arzneimittel weisen im Vergleich zu chemisch-synthetischen Präparaten einige Besonderheiten auf. Welche das sind und welche speziellen Voraussetzungen für die Zulassung von Phytopharmaka erfüllt sein müssen, erklärte Dr. Beatrix Falch, Co-Präsidentin der Schweizerischen Medizinischen Gesellschaft für Phytotherapie (SMGP), in einem Vortrag am Symposium Top Five von Mepha.

Bei pflanzlichen Arzneimitteln zählen andere Zulassungskriterien.
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Evidenz besteht nicht nur aus Daten, die Metaanalysen und randomisierte Studien liefern. «Auch Expertenmeinungen gehören dazu, wenn diese auch einen niedrigen Evidenzgrad darstellen», sagte Dr. Falch. Ziel sei natürlich, die bestmögliche Evidenz zu haben. «Aber wenn es keine randomisierten kontrollierten Studien gibt, muss man sich auf das stützen, was verfügbar ist, auf eine Anwendungsbeobachtung, eine nichtrandomisierte oder eine Kohortenstudie», so die Referentin.

David Sackett, der Pionier der evidenzbasierten Medizin, erklärte denn auch, Evidenz beinhalte neben klinischen Studien auch individuelle klinische Erfahrungen eines Arztes sowie Werte und Wünsche des Patienten.

Pflanzenextrakte sind Vielstoffgemische

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