007-Martini: “Gezittert, nicht gerührt”
Im Jahr 1999 überraschte eine kanadische Arbeitsgruppe die staunende Fachwelt mit dem Studienergebnis, dass geschüttelte Martinis mehr Schutz vor oxidativem Stress in der Zelle aufweisen als gerührte. Damit sei wohl die robuste körperliche Konstitution des Agenten 007 zu erklären. Diese epochale Erkenntnis unter das Volk zu bringen, war dem renommierten "British Medical Journal" immerhin drei seiner kostbaren Seiten wert.1
Nun bringen britische Ärzte in der diesjährigen Weihnachtsausgabe desselben Fachblatts einen ganz anderen Aspekt ins Spiel.2 Nach ihrer Ansicht war Mister Bond nicht wegen, sondern erstaunlicherweise trotz seines Martini-Konsums zu geistigen und körperlichen (inkl. sexuellen) Höchstleistungen fähig.
Wie die Kollegen nach akribischer Analyse sämtlicher James-Bond-Romane feststellten, war der Agent ein veritabler Trunkenbold. Zusammengerechnet werden in den Büchern 123,5 Tage des Lebens von 007 dargestellt. 36 Tage lag er krank danieder, war er eingesperrt oder anderweitig aus dem Verkehr gezogen. Bleiben also 87,5 Tage, an denen er sich seinen bösen Feinden, schönen Frauen oder eben dem Trunk widmen konnte.
Hände zittern durch zu viele Martinis
Und vor allem Letzteres tat er mehr als reichlich, teils schon direkt nach dem Aufstehen ("eye opener"). Mr. Bond kippte in dieser Zeit nicht weniger als 1150,15 Alkohol-Einheiten (je 8 g reiner Alkohol) in sich hinein. Pro Woche sind das stattliche 92 Einheiten. Zum Vergleich: In Grossbritannien wird empfohlen, wöchentlich nicht mehr als 21 "Units" zu konsumieren.
In diesem fortgeschrittenen Stadium des Suffs, so folgern die Autoren im "BMJ", muss 007 von einem erheblichen Zittern geplagt worden sein. Es sei daher unwahrscheinlich, dass er seinen Martini rühren konnte, selbst wenn er es gewollt hätte. Den Martini entgegen den Regeln der Bartender-Kunst zu schütteln, sei ihm dagegen zwangsläufig ganz automatisch gelungen.
Quelle: 1. C.C. Trevithick et al., BMJ 1999; 319: 1600-1602; 2. Graham Johnson et al., BMJ 2013; 347: f7255