Umsetzung im ambulanten Bereich
Staatliches Planungsdebakel Zulassungssteuerung
Im Sommer 2020 hat das Bundesparlament die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Zulassung von Leistungserbringern verabschiedet. Die Kantone haben bis am 30. Juni 2023 Zeit, ihre kantonalen Regelungen zur Umsetzung der Zulassungsbeschränkung anzupassen. Die Umsetzungsprobleme zeitigen: Ein weiteres Mal versagt der Ansatz, mit staatlicher Planung die schweizerische Gesundheitsversorgung kostengünstiger gestalten zu wollen.