Konsultationen per E-Mail können Sie auch abrechnen
Berufliche und private Kommunikation laufen inzwischen überwiegend online ab, wobei E-Mail und Whatsapp – letzteres vor allem in Privatbereich – die Nase vorn haben. Am Workshop «Online-Kommunikation in der Hausarztpraxis – Was ist zu beachten?» anlässlich des 59. Ärztekongresses riet Dr. Sabine Schmidt-Weitmann, MediS (Medizin im Schauspielhaus), Zürich, gleich einleitend von Whatsapp als Kommunikations-Schiene in der Hausarztpraxis ab. Sie erläuterte, wie man die Online-Kommunikation – ohne Risiken und Nebenwirkungen – nutzen und auch abrechnen kann.
Die Telekommunikation und damit auch die Telemedizin sind im hausärztlichen Alltag angekommen. Die elektronische Krankenakte setzt sich immer mehr durch, medizinische Informationen werden im Internet recherchiert und im Rahmen von Foren diskutieren Patienten – auf unterschiedlichstem Niveau – über gesundheitliche Probleme.
Über 1 Mio. Versicherte im Telemed-Modell
Im Jahr 2019 führten 56 % der Ärzte in der Schweiz die Krankengeschichte komplett und weitere 19 % teilweise elektronisch. 5 % ziehen diese Umstellung in Erwägung und 14 % haben dies für die kommenden drei Jahre nicht geplant. Auch über das heutige Ausmass der Online-Kommunikation mit der Hausarztpraxis (oder der Apotheke) existieren aktuelle Daten, so Dr. Schmidt-Weitmann:
- 71 % nutzen das Telefon
- 28 % schreiben eine E-Mail
- 9 % wählen Messenger-Dienste
- 6 % kommunizieren über soziale Medien und
- 2 % via Videotelefonie.
Vor gut 140 Jahren erfolgte die erste wissenschaftliche Publikation einer telemedizinischen Konsultation – sehr hochrangig – im Lancet (29.11.1879). Heute sind telefonische Konsultationen aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken, sagte Dr. Schmidt-Weitmann – und diese sind über TarMed abrechenbar. In Grossbritannien laufen bereits 25 % der Patientenkontakte über das Telefon. Auch in der Schweiz ist die Telemedizin fester Bestandteil des medizinischen Alltags: Die Krankenversicherungen bieten kostengünstigere Tarife, wenn sich die Versicherten verpflichten (Notfälle ausgeschlossen), immer erst in einem telemedizinischen Call-Center anzurufen und sich von einer medizinischen Fachperson beraten zu lassen. In der Schweiz haben sich bereits 1,08 Mio. Versicherte für das Telemed-Modell in der obligatorischen Grundversicherung entschieden (Santésuisse, 2019).
Dem Arzt einfach eine E-Mail schreiben?
Bisher wird die E-Mail in erster Linie im administrativen Bereich eingesetzt, so die Erfahrung der Referentin. Dadurch reduziert sich vor allem in Stosszeiten die Zahl der Telefonate und die MPAs können zeitlich unabhängig antworten oder Termine vergeben.
Doch es besteht unverkennbares Interesse seitens der Patienten an einer Online-Kommunikation mit dem Arzt – beispielsweise via E-Mail. Patienten können dann orts- und zeitunabhängig ihre Anliegen oder Rückfragen an den Arzt formulieren und der Arzt kann antworten, sobald er Zeit und einen Internetzugang hat. Im Unterschied zum Face-to-Face-Kontakt resultiert ein niederschwelliges Angebot, das auch Freiraum für sensiblere Themen bieten kann. Wenn ein Patient eine schriftliche Antwort erhält, kann er sich in Ruhe damit beschäftigen und diese als Entscheidungsgrundlage nutzen.
Doch das Wegfallen der nonverbalen Kommunikation hat durchaus auch seine Schattenseiten. Am UniversitätsSpital Zürich existierte zwischen 1999 und 2019 eine telemedizinische, E-Mail-basierte Online-Beratung. Dr. Schmidt-Weitmann war stellvertretende Leiterin und für die wissenschaftliche Begleitung dieser telemedizinischen Dienstleistung zuständig. Auch wenn die Situation nicht unbedingt mit der Online-Kommunikation mit dem Hausarzt vergleichbar ist, lassen sich gewisse Erfahrungen nutzen.
Für eine Online-Anfrage eignen sich
- kurze Fragen zu einem klar umrissenen Thema
- Fragen zum Impfstatus, Nachholimpfungen
- Anfragen aus den Ferien
- Rückfragen zu Medikamenten oder Verträglichkeitsproblemen
- Fragen oder Rückmeldungen zum Verlauf einer Erkrankung
- Dokumentationen der Selbstmessung bestimmter Vitalparameter, z.B. Blutdruck
- Übermittlung von Befunden, Laborwerten etc. durch den Arzt.
Im Notfall sollten Patienten immer zum Telefonhörer greifen oder direkt den Arzt aufsuchen!
TarDoc 1.0 berücksichtigt telemedizinische Leistung
Abschliessend erklärte Dr. Schmidt-Weitmann, dass man im TarMed zwar vergeblich nach einer Tarifposition für eine E-Mail-Konsultation sucht, diese jedoch trotzdem abrechnen kann. «Sind die WZW-Bedingungen für eine Konsultation per E-Mail erfüllt, dann können sie grundsätzlich abgerechnet werden.»* Im TarDoc 1.0 werden voraussichtlich erstmals telemedizinische Leistungen als Abrechnungsposition berücksichtigt.
* 00.0131 Aktenstudium i.A.; 00.0132
Erkundigung bei Dritten i.A. etc.