Medical Tribune
2. März 2018Die Gürtelrose

Neu: Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) vom BAG empfohlen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt die Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) mit dem Impfstoff Zostavax® für Personen im Alter von 65 bis 79 Jahren sowie für in naher Zukunft immungeschwächte Patientinnen und Patienten im Alter von 50 bis 79 Jahren.1

Das Krankheitsbild Herpes Zoster betrifft die Schweizer Bevölkerung ab 50 Jahren im hohen Mass: Jeder vierte Erwachsene erkrankt im Lauf seines Lebens an Herpes Zoster bzw. jeder zweite, der ein Lebensalter von 80 Jahren erreicht.2, 3 In der Schweiz werden jedes Jahr etwa 30 000 Zostererkrankungen registriert.4

Nach einer Windpockenerkrankung schlummert das Virus oft ein Leben lang unbemerkt im Körper. Eine Reaktivierung des Virus kommt vor allem im höheren Alter und bei einer Immunschwäche vor. Die grosse Mehrheit der Bevölkerung infiziert sich im Kindesalter mit Windpocken. Entsprechend trägt fast jeder das Risiko, an Herpes Zoster zu erkranken, in sich.5

Ältere Patienten mit chronischen Krankheiten (z. B. Diabetes, COPD, Asthma oder Depression) haben ein erhöhtes Risiko, an Gürtelrose zu erkranken.6

Zostavax®: Eine Impfung kann Herpes Zoster verhindern
Neben starken, teilweise Monate anhaltenden Schmerzen, welche mit einer postherpetischen Neuralgie verbunden sind, kann die Gürtelrose auch zu Erblindung, Hörverlust, vorübergehenden Lähmungen oder psychischen Erkrankungen mit entsprechend hohen Folgekosten führen. Herpes Zoster und damit verbundene Folgeerkrankungen sind häufig schwierig zu behandeln und können die Behandlung von chronischen Erkrankungen erschweren.7, 8 Die Impfung kann dazu beitragen, Herpes Zoster zu verhindern.

Über Herpes Zoster (Gürtelrose)
Herpes Zoster ist eine schmerzhafte Krankheit, welche die Nerven und die umliegenden Hautareale des Körpers befällt. Die Krankheit kann schwerwiegend verlaufen und bleibende Schäden verursachen.4

Über Zostavax® und die Impfung gegen Herpes Zoster
Zostavax® von MSD ist der erste und einzige zugelassene Impfstoff zur Prävention von Herpes Zoster und durch Herpes Zoster verursachter postherpetischer Neuralgie für Personen ab 50 Jahren.1 Die Impfung wird in den vom BAG publizierten Schweizerischen Impfplan aufgenommen.9,10

Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung in Abklärung
Die Impfung wird von den meisten Krankenkassen über die Zusatzversicherung rückvergütet. Die Frage nach der Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist zurzeit noch in Abklärung.

Weiterführende Fachinformationen
Konsultieren Sie bitte vor einer Verschreibung die vollständige Fachinformation, publiziert auf der Homepage von Swissmedic

Weitere Informationen:
MSD Merck Sharp & Dohme AG
Werftestrasse 4
6500 Luzern

Referenzen

1. Bundesamt für Gesundheit (BAG): BAG Bulletin 48/33 Empfehlungen zur Impfung gegen Herpes Zoster/«Gürtelrose».

2. Miller E et al. Epidemiology, outcome and control of varicella-zoster infection.Rev Med Microbiol. 1993; 4: 222–230.

3. Bowsher D. The lifetime occurrence of herpes zoster and prevalence of postherpetic neuralgia: A retrospective survey in an elderly population. Eur J Pain.1999; 3(4): 335–342.

4. Eckert N et al. Varizellen und Herpes Zoster. Ein Virus, zwei Krankheiten und aktuelle Impfempfehlungen in der Schweiz. Therapeutische Umschau. 2016; 73: 247–252.

5. Windpocken und Gürtelrose BAG:
 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch-gesundheit/uebertragbare-krankheiten/infektionskrankheiten-a-z/windpocken.html, abgerufen am 30.10.2017.

6. Forbes HJ et al. Quantification of risk factors for herpes zoster: population based case-control study. BMJ. 2014(13); 348: g2911.

7. Immel-Sehr A. Gefahr aus den Ganglien. Pharmazeutische Zeitung 37; 2016: www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=65066  abgerufen am 30.10.2017.

8. Beutler M. Herpes Zoster: Frühe Therapie verhindert Komplikationen. Pharmazeutische Zeitung 19; 2006: www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=1205, abgerufen am 30.10.2017.

9. Schweizer Impfplan 2017. Bundesamt für Gesundheit und Eidgenössische Kommission für Impffragen, Richtlinien und Empfehlungen, Stand 2017.

10. Fachinformation Zostavax®, Stand Mai 2017, www.swissmedicinfo.ch.

Kurzfachinfo Zostavax®: s. Anzeige S. 11 VACC-1235528-0001, erstellt 1-2018