Leben retten bei Keuchhusten!
Jeder Husten, der länger als ein oder zwei Wochen anhält, gilt als verdächtig im Hinblick auf eine Pertussis, betonen Dr. Ulrich Heininger vom Universitäts-Kinderspital beider Basel und Dr. Reto Krapf von der Klinik St. Anna Luzern. Klinisch ist der Keuchhusten definiert als Husten über mehr als 14 Tage mit mindestens einem der nachfolgenden Symptome:
- Hustenanfälle
- Keuchen bei der Inspiration (Jauchzen)
- Erbrechen nach dem Husten
Komplizierte Krankheitsverläufe, die zur Krankenhausaufnahme führen, betreffen meist junge Säuglinge. Sie schweben in erhöhter Gefahr für Zyanose, Apnoe, Schlafstörungen, Atemnot und Pneumonien.
Bei Erwachsenen kommen als Komplikationen vor allem Lungenentzündungen vor. Durch den erhöhten intraabdominalen Druck während der Hustenanfälle beobachtet man aber auch Leistenhernien und bei Schwangeren vorzeitige Wehen.
Diagnose durch Mikrobiologie
Diagnostisch darf man sich auf die klassische Leukozytose mit Überwiegen der Lymphozyten nicht verlassen, denn sie tritt nur bei ungeimpften Personen auf. Daher stützt sich die Diagnose – ausserhalb von Epidemien – auf mikrobiologische Untersuchungen.
Der akute Keuchhusten wird durch Bordetella pertussis, seltener durch Bordetella parapertussis oder Bordetella holmesii verursacht. Aber auch andere Erreger, beispielsweise Mycoplasma pneumoniae, Chlamydophila pneumoniae, Adenoviren oder RSV können pertussiforme Symptome hervorrufen.
Kultur, PCR oder IgG zum Pertussis-Nachweis
Ein kultureller Bordetella-Nachweis erfordert einen Abstrich oder Sekret aus dem Nasenrachenraum mit Anzucht in Spezialmedien. Das Ergebnis erhält man zwar erst nach mehr als drei Tagen, allerdings ist dieses dann 100 % spezifisch.
Ebenfalls sehr sicher und deutlich schneller ist der DNA-Nachweis mittels PCR. Besteht der Husten schon länger als zwei bis drei Wochen, lässt sich die Erkrankung auch mittels IgG-Antikörpern gegen Pertussistoxin nachweisen.
Bei Säuglingen gelingt ein solcher Nachweis allerdings erst nach mehr als dreiwöchiger Hustendauer. Zudem ist das Ergebnis nicht verwertbar, wenn der Patient innerhalb der letzten zwölf Monate gegen Pertussis geimpft wurde.
Nach mehr als dreiwöchiger Hustendauer ist – ausser bei Neugeborenen und Säuglingen – ein kultureller oder PCR-Nachweis der Bakterien nicht mehr Erfolg versprechend. In dieser Phase hilft nur noch die Suche nach Antikörpern weiter.
Später Antibiotikaeinsatz stoppt Ansteckungsgefahr
Behandeln lässt sich der Keuchhusten nur innerhalb der ersten beiden Wochen nach Krankheitsbeginn. Eine Antibiotikagabe kann in diesem Stadium die Erkrankungsdauer verkürzen. Aber auch später ist der Einsatz von Keimkillern noch sinnvoll, denn sie unterbinden zuverlässig die Ansteckungsgefahr.
Symptomatisch können weder Kodein noch Mykolytika etwas gegen die Hustenattacken ausrichten. Die einzige wirksame Massnahme im Kampf gegen die Pertussis stellt die Impfprophylaxe dar.
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts
Was die antibiotische Therapie des Keuchhustens betrifft, so bestehen laut RKI-Ratgeber langjährige Erfahrungen vor allem mit Erythromycin; andere Makrolide wie Azithromycin, Clarithromycin und Roxithromycin wirken jedoch ebenso gut und sind besser verträglich – sie gelten somit heute als Mittel der Wahl. Alternativ kommt Cotrimoxazol in Betracht. Mit Oralpenicillinen und Cephalosporinen lässt sich gegen B. pertussis nichts ausrichten.
Keuchhusten gehört zu den Infektionen, gegen die alle Personen bereits im Kindesalter – frühestmöglich, nach Vollendung des zweiten Lebensmonats – grundimmunisiert werden sollen. Ist die Vakzination im Kindesalter nicht erfolgt, wird sie bei Erwachsenen nachgeholt.
Quelle: Ulrich Heininger et al. Schweiz Med Forum 2014; 14(7): 127-130