Malignes Melanom: Andauernde Komplettremissionen unter Ipilimumab
Dr. Peter Prieto und Kollegen am National Cancer Institute in Bethesda analysierten aktuell die Daten von drei Phase-I- und Phase-II-Studien zu Ipilimumab, in denen zwischen 2002 und 2005 insgesamt 177 Patienten mit metastasiertem Melanom behandelt worden waren und deren Nachbeobachtungszeiten mittlerweile zwischen median sechs und achteinhalb Jahren liegen.
In der ersten Studie erhielten die Patienten Ipilimumab mit der gp100-Peptidvakzine, die auch in der Ipilimumab-Zulassungsstudie (erfolglos) getestet wurde, in der zweiten wurde der Antikörper mit Interleukin 2 kombiniert, und in der dritten Studie wurde die Dosis von Ipilimumab gesteigert und randomisiert mit gp100 oder Placebo kombiniert.
Ipilimumab und Interleukin 2 besonders erfolgreich beim Melanom
Die medianen Überlebenszeiten in diesen drei Studien waren mit 14, 16 und 13 Monaten recht ähnlich; nach fünf Jahren waren noch 13 %, 25 % bzw. 23 % der Patienten am Leben. Die Raten an kompletten Remissionen liegen in dieser aktuellen Analyse höher als in früheren Analysen, weil sich die Tumorregression bei einigen der Patienten über Monate bis Jahre hinzog.
Besonders sticht die zweite Studie heraus, in der der Antikörper mit Interleukin 2 kombiniert wurde: Hier liegt die Komplettremissionsrate bei 17% gegenüber 7 % bzw. 6 % in den beiden anderen Studien. Von den insgesamt 15 Komplettremissionen in allen drei Studien halten alle bis auf eine noch an; die Dauer liegt zwischen mindestens 54 und 99 Monaten.
Zweierlei ist an diesen Ergebnissen bemerkenswert: Ipilimumab kann bei diesen Tumoren offenbar in manchen Fällen eine dauerhafte Tumorregression induzieren, die möglicherweise in einer Heilung resultiert. Und diese Komplettremissionen scheinen mehr als doppelt so häufig aufzutreten, wenn der Antikörper mit Interleukin 2 kombiniert wird. Es dürfte sich lohnen, so die Autoren, die Kombination dieser beiden Immuntherapien in kontrollierten Studien zu überprüfen.
Prieto PA et al., Clin Cancer Res 2012; 18: 2039–47