Medical Tribune
18. Okt. 2013Kieferosteonekrosen

Kein Zahnimplantat wegen der Bisphosphonat-Therapie?

Die Therapie mit einem Bisphosphonat ist per se keine Kontraindikation für ein Zahnimplantat, schreibt Dr. Oliver Bock vom Zentrum für Muskel- und Knochenforschung an der Charité in Berlin. Die genaue Ätiopathogenese der beobachteten Nekrosen wurde bisher nicht geklärt, so der Kollege.

Knochenstärkende Behandlung verbessert die Osteointegration des Implantats

Sicher ist, dass Patienten, die Bisphosphonate aufgrund einer Osteoporose erhalten, wenn überhaupt nur ein geringfügig gesteigertes Risiko tragen. Die Gefahr für ein Implantatversagen beträgt nach primär erfolgreicher Versorgung unter Bisphosphonaten weniger als ein Prozent.

Eine aktuelle Studie zeigt sogar, dass die knochenstärkende Behandlung die Osteointegration des Implantats verbessert. Die Inzidenz der Kieferosteonekrose wird bei Osteoporosepatienten unter Bisphosphonaten mit 1:10 000 bis 1:100 000 angegeben.

Für Tumorkranke gelten besondere Vorsichtsregeln

Bei onkologischen Patienten sieht das anders aus. In dieser Gruppe schätzt man das Risiko für eine Kieferosteonekrose auf 1:10 bis 1:100. Ein wesentlicher Grund für diese Differenz ist, dass Bisphosphonate in der Onkologie in der Regel in einer acht- bis zwölffachen Dosis, mit wesentlich höherer Frequenz und zudem intravenös appliziert werden.

Ausserdem tragen die Tumorkranken aufgrund ihres Grundleidens und der Begleitmedikation (Kortikoide, Chemotherapie, Angiogenesehemmer) ohnehin ein wesentlich höheres Risiko für Kieferosteonekrosen. Komorbiditäten, wie ein Diabetes mellitus, Autoimmunerkrankungen, Anämie und Infektionen, aber auch eine schlechte Mundhygiene steigern die Gefahr zusätzlich. 

Der Knochenspezialist rät daher,

  • den Patienten zu guter Mundhygiene zu ermahnen,
  • Infektionsherde und Keimeintrittspforten im Mund vor der Bisphosphonat-Therapie zu sanieren,
  • keine i.v. Bisphosphonate unmittelbar vor kieferchirurgischen Eingriffen zu verabreichen,
  • bei hohem Risiko, z.B. bei onkologischen Patienten, für elektive kieferchirurgische Eingriffe eventuell eine Bisphosphonatpause einzulegen und die Implantate unter antibiotischem Schutz einzusetzen. 

Quelle: Oliver Bock et al., internist prax 2013; 53: 593–598