Medical Tribune
13. März 2012Homöopathische Anwendung

Die zweite Säule der Homöopathie

Farbige Brettspielstein
iStock/JakeOlimb

Die zweite Säule der Homöopathie: Arzneimittelprüfung – Arzneimittelbild

Um Naturstoffe für die homöopathische Anwendung verfügbar zu machen, muss genau bekannt sein, welche Symptome sie beim Gesunden hervorrufen. Es muss folglich ein detailliertes Wissen über die Substanzen erworben werden. Dies geschieht in der sogenannten Arzneimittelprüfung, bei der genau untersucht wird, welche Wirkungen ein Naturstoff bei einem Gesunden erzeugt.

In einer solchen Arzneimittelprüfung werden alle Symptome beobachtet, erfasst und dokumentiert, die die Prüfsubstanz nach Einnahme beim Gesunden hervorruft – sowohl physische als auch psychische Reaktionen. Die beobachteten Wirkungen werden als "Arzneimittelbild" beschrieben. Sie können in entsprechenden Symptomsammlungen (Materia medica) nachgelesen werden.

Stärke der Beschwerden bestimmt die Wahl des homöopathischen Therapeutikums

So wird anschliessend ein Mittel gesucht, das den individuellen Beschwerden des Patienten entspricht. Das Arzneimittelbild ergibt sich ausser durch die Arzneimittelprüfung auch aus der bekannten Toxikologie der entsprechenden Stoffe. Entsprechend dem Ähnlichkeitsprinzip ist es üblich, dass bei gegebener Diagnose je nach individueller Symptomatik unterschiedliche homöopathische Arzneimittel indiziert sein können.

Als Beispiel sei ein Patient mit der Diagnose "allergische Rhinitis", der unter Fliessschnupfen und Tränenfluss leidet, angeführt. Ist der Tränenfluss milde, die Oberlippe durch den scharfen Fliessschnupfen gereizt und wund, so ist als Mittel Allium cepa (Küchenzwiebel) indiziert. Sind jedoch umgekehrt vor allem die Augen betroffen, der Tränenfluss ist scharf und die Augen brennen, während der Fliessschnupfen eher milde ist, so ist das richtige (ähnliche) homöopathische Mittel für diesen Patienten Euphrasia (Augentrost).

Unterschiedliche Diagnosen – gleiches homöopathisches Präparat

Umgekehrt kann ein bestimmtes homöopathisches Arzneimittel wie zum Beispiel Belladonna (Tollkirsche) durchaus bei unterschiedlichen Diagnosen indiziert sein, abhängig von der individuellen Symptomatik des Patienten. So kann Belladonna zum Beispiel beim fieberhaften Infekt, aber auch bei der Otitis oder bei Kopfschmerzen eingesetzt werden – sofern die Symptomatik des Patienten zu Belladonna passt.

Typische Symptome, die auf Belladonna hinweisen, sind u.a. ein rotes Gesicht, ein heisser Kopf bei kalten Händen und Füssen, und rote, glänzende Augen mit weiten Pupillen. Bei Kopfschmerzen wird Belladonna entsprechend angewandt bei starkem Blutandrang zum Kopf, also bei rotem Gesicht und pulsierenden Kopfschmerzen.

Bei der Otitis ist Belladonna ebenfalls das Mittel der Wahl, wenn der Patient über pulsierende Schmerzen klagt und das Trommelfell hochrot ist.

Hahnemann legte Grundsteine der Arzneimittelprüfung

Bestimmte homöopathische Arzneimittel haben sich jeweils bei bestimmten Indikationen bewährt und werden im Folgenden unter "Bewährte Indikationen" vorgestellt. Die Arzneimittelprüfung, die Grundlage für den Einsatz eines homöopathischen Mittels ist, geht auf Hahnemann zurück, der damit als erster den Grundstein für die klinischen Prüfungen gelegt hat, wie sie heutzutage in der Pharmakologie üblich sind.

Hahnemann prüfte die Wirkung der Arzneien zum Teil an sich selbst sowie an seinen Mitarbeitern. Die Palette der homöopathischen Arzneimittel hat sich seit seiner Zeit durch die fortlaufenden Arzneimittelprüfungen allerdings noch deutlich erweitert, ein Prozess, der sich bis auf den heutigen Tag kontinuierlich fortsetzt.