Medical Tribune
21. Jan. 2014Aktinische Keratosen

Hautkrebs-Vorläufer ganz schnell wegschmieren

Aktinische Keratosen betreffen häufig hellhäutige Individuen, deren Haut über lange Jahre intensiver Sonnenstrahlung ausgesetzt war. Das Prämalignom wird u.a. mit Kryo­therapie behandelt, was jedoch mit einer erheblichen Rezidivrate behaftet ist – da ja nur sichtbare Läsionen gezielt ausgeschaltet werden.

Haut von einem Menschen
iStock/obewon

Das ganze lichtexponierte Areal ist in Gefahr

Aufgrund der Tatsache, dass die Sonnenschädigung jedoch das ganze lichtexponierte Hautareal betrifft, zieht man die sogenannte Feldtherapie heran, welche auch subklinische aktinische Keratosen erfasst. Dafür stehen z.B. die wochen- bis monatelange Applikation von Diclofenac, Imiquimod und 5-Fluorouracil sowie die oft schmerzhafte photodynamische Therapie zur Verfügung.

Die Rezidivraten liegen nach solchen Behandlungen deutlich niedriger als nach Kryotherapie, informieren Dr. Mark Lebwohl von der Mount Sinai School of Medicine in New York und Kollegen.1

Wolfsmilch entfaltet dualen Wirkmechanismus

Ingenol-Mebutat, die neue Substanz bei dieser Indikation, kommt in der Garten-Wolfsmilch vor und gehört zu der chemischen Gruppe der Diterpene. Sie entfaltet einen dualen Wirk-Mechanismus – eine direkte zyto­toxische Wirkung sowie eine durch Neutrophilen vermittelte Immunreaktion, erläutern die Kollegen.

Wenn sich die aktinischen Keratosen im Gesicht oder auf der Kopfhaut lokalisiert befinden, wird Ingenol-Mebutat-Gel in einer Konzentration von 150 µg/g an drei aufeinanderfolgenden Tagen (einmal täglich) angewandt. Läsionen an Stamm oder Extremitäten werden mit der stärker konzentrierten Substanz (Ingenol-Mebutat 500 µg/g) an zwei aufeinanderfolgenden Tagen behandelt.

Ingenol-Mebutat: dauerhafte Läsionsreduktion bei 87%

Bei 184 Patienten mit aktinischen Keratosen in verschiedenen Körperregionen prüften die Forscher die Effektivität und Sicherheit der Substanz. Die dermatologischen Kontroll-Untersuchungen erfolgten in dreimonatigen Abständen. Einjahres-Daten zur Auswertung lagen schliesslich von 100 Patienten mit Kopf- und Gesichts-Läsionen und 71 Patienten mit aktinischen Keratosen an Stamm oder Extremitäten vor.

Die dauerhaften Läsionsreduktions-Raten betrugen jeweils rund 87 %, berichten die Kollegen. Unter den Patienten, bei denen die aktinischen Keratosen nach zwei Monaten komplett verschwanden, war nach einem Jahr noch fast jeder zweite frei von den dermalen Prämalignomen.

Lokale Nebenwirkungen von Hämatom bis Sonnenbrand

Als unerwünschte Effekte der Substanz kennt man geringe bis moderate lokale Hautreizungen, vor allem in der ersten Woche nach der Behandlung, die nach spätestens vier Wochen wieder abgeklungen sind.

2 Systemreaktionen (durch Resorp­tion des Wirkstoffes bedingt) wurden bislang nicht beobachtet.

In der aktuellen Studie kam es in drei Fällen zu Nebenwirkungen, die spontan wieder abklangen, wie die Autoren berichten. Ein Patient hatte einen milden Sonnenbrand, ein Patient ein Hämatom und ein anderer einen Hautausschlag.

In Deutschland wurde jüngst der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vom IQWiG mit der Nutzenbewertung der Substanz beauftragt.

Direkte Vergleichsstudien zu anderen bisher bei dieser Indikation zugelassenen lokalen Therapiemöglichkeiten z.B. mit 5-Fluor­ouracil, Imiquimod und Diclofenac fehlen allerdings bislang, heisst es in einem IQWiG-Dossier.

"Somit liegen für die Fragestellung der Nutzenbewertung keine relevanten Daten vor." Folglich könne aktuell aus den vorliegenden Studien kein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen abgeleitet werden – selbst nicht im Vergleich zur Kryotherapie. Der G-BA-Beschluss lautet übereinstimmend dazu: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.3

Andere Kollegen sind allerdings abweichender Ansicht. So bewerten die US-Kollegen um Dr. Lebwohl den Erfolg der Therapie mit Ingenol-Mebutat bei einer kürzeren Applikationsdauer und dem höheren Behandlungskomfort durchaus als Vorteil. 

Quellen:

  1. Mark Lebwohl et al., JAMA 2013; 149: 666–670
  2. http://www.enzyklopaedie-dermatologie.de/login/n/h/16410_1.htm
  3. BAnz AT 01.08.2013 B5