Medical Tribune

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MedTriX GmbH

I. Wirksamkeit der AGB

1. Geltungsbereich

Für den Geschäftsverkehr der MedTriX GmbH, im Folgenden auch kurz MedTriX genannt, mit ihren Kunden und Auftraggebern (nachfolgend „Vertragspartner“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Folgenden nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr des Vertragspartners mit MedTriX, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehenden oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von MedTriX ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

Alle Formulierungen sind durchgängig geschlechtsneutral zu verstehen und richten sich gleichermaßen an Frauen, Männer und juristische Personen.

2. Änderungen und Ergänzungen

MedTriX behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Wenn Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, wird MedTriX diese auf der Website www.medtrix.group veröffentlichen und/oder solche Änderungen oder Ergänzungen dem Vertragspartner in anderer geeigneter Weise zur Kenntnis bringen. Dem Vertragspartner wird hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, den geänderten oder ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen binnen vier Wochen ab Veröffentlichung/Zurkenntnisbringung zu widersprechen, in welchem Fall MedTriX zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt ist. Die fortgesetzte Nutzung nach Veröffentlichung einer geänderten oder ergänzten Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die vierwöchige Widerspruchsfrist hinaus gilt als Annahme der neuen oder ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Produktspezifische besondere Vertragsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der MedTriX durch besondere Vertragsbestimmungen für bestimmte Produkte oder Unternehmensbereiche abgeändert oder ergänzt werden. Soweit in solchen besonderen Vertragsbestimmungen nichts anderes bestimmt ist, gelten subsidiär diese AGB.

4. Einzelverträge

Einzelverträge mit dem Vertragspartner bestehen aus dem jeweiligen Auftragsdokument (z.B. Leistungsbeschreibung) samt allfälligen dort referenzierten besonderen Vertragsbedingungen sowie diesen AGB. Im Fall von Widersprüchen haben die Bedingungen des Auftragsdokumentes samt den darin referenzierten besonderen Vertragsbedingungen Vorrang vor den Bedingungen dieser AGB.

II. Allgemeines zu Einzelverträgen

1. Zustandekommen des Vertrages und Beauftragung

Soweit Ihnen nicht ein individuelles Angebot übermittelt wurde, gilt folgendes: Sämtliche Produktauslobungen von MedTriX erfolgen ohne Obligo und sind eine Einladung an den Vertragspartner zur Angebotslegung. Bestellt der Vertragspartner Produkte oder Dienstleistungen von MedTriX, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Einzelvertrages ab. Eine bloße Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch MedTriX dar.

Der Einzelvertrag mit MedTriX kommt zustande, wenn MedTriX das Angebot des Vertragspartners ausdrücklich annimmt und/oder der Bestellung des Vertragspartners durch Versand entspricht oder auf sonstige Weise vereinbarungsgemäß bereithält. Bei Produkten, die per Daten-Download geliefert werden, erfolgt die Annahme des Kaufangebotes des Vertragspartners durch die Bereitstellung zum Download.

Die organisatorische Abwicklung von Produkten und Dienstleistungen des anderen Unternehmens beinhaltet die Beauftragung des jeweils anderen Unternehmens als Subunternehmer zur Umsetzung des erhaltenen Auftrags. Dies ist insofern zwingend erforderlich, damit ein solcher Auftrag unabhängig vom jeweiligen Unternehmen seine Gültigkeit erlangt.

2. Preise, Preisanpassung, Versandkosten

Soweit nicht im Auftragsdokument anders vereinbart, gilt jener Preis für die bestellten Produkte und Dienstleistungen als vereinbart, der sich aus den jeweils aktuellen Preislisten oder sonstigen Dokumentationen von MedTriX ergibt. Diese Preise verstehen sich exklusive MwSt. und allfälliger Zölle und Abgaben sowie Versandkosten. Preisänderungen vor Bestellung sowie Eingabe- und elektronische Übermittlungsfehler sind vorbehalten.

Für alle Einzelverträge mit wiederkehrenden Zahlungen wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2020 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.

Bei Einzelverträgen mit einer vereinbarten Vertragsdauer von mehr als drei Monaten ist MedTriX über die Wertsicherung hinaus zu einseitigen Preiserhöhungen entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Steuererhöhungen, Wechselkursschwankungen oder Materialpreissteigerungen berechtigt.

3. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

MedTriX akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorganges dem Vertragspartner jeweils angezeigten Zahlungsarten. Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Skontoabzug und innerhalb Österreichs spesenfrei zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung per Bankeinzug und Kreditkarte erfolgt die Belastung am Tag der Rechnungsstellung. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von MedTriX genannte Konto erfolgen. Der Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer ist nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen ausdrücklich vereinbart wurden.

Bei Teillieferungen ist die Ausstellung von Teilrechnungen durch MedTriX stets zulässig.

Bei Leistungsunterbrechung aufgrund höherer Gewalt hat MedTriX Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75% des vereinbarten Auftrags ausgeführt ist.

4. Verzugsfolgen

Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von MedTriX maßgebend. Für den Fall eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist MedTriX berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge sofort einzustellen. MedTriX ist auch berechtigt, in diesem Fall oder aus ähnlich berechtigten Anlässen den Vertrag mit sofortiger Wirkung für beendet zu erklären.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug schuldet der Vertragspartner den gesetzlichen Verzugsschaden, jedenfalls Verzugszinsen und Zinseszinsen in Höhe von 12% p.a. Im Fall der Säumnis ist der Vertragspartner auch verpflichtet, neben den Verzugszinsen alle sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung auch eines Rechtsanwaltes zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug entfallen sämtliche dem Vertragspartner allenfalls eingeräumten Nachlässe.

Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht MedTriX das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

5. Rabatt

Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss. Ein Rabatt kann auf Wunsch und mit Einwilligung von MedTriX sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ende der Vertragslaufzeit oder nach Ablauf einer einjährigen Frist gutgeschrieben werden.

6. Eigentumsvorbehalt

MedTriX behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises vor.

7. Aufrechnungsverbot

Den Vertragspartner trifft ein Aufrechnungsverbot. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner aus welchen Gründen auch immer ist unzulässig.

8. Teillieferungen und Teilabrechnungen

MedTriX ist zu Teillieferungen und Teilabrechnungen berechtigt.

9. Vorzeitige Beendigung

Im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes ist MedTriX berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu beenden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

a. Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung durch den Vertragspartner, insbesondere im Bereich des Datenschutzes;

b. Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder die Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens; sowie

c. Zahlungsverzug des Vertragspartners trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Begleichung der offenen Zahlungsverpflichtungen

10. Allgemeine Stornobedingungen

Für jegliche von Vertragspartnern bei MedTriX bestellte Leistungen gilt:

  1. Ein Recht auf unbegründete Stornierung verbindlicher Bestellungen steht dem Vertragspartner nicht zu. MedTriX behält es sich im Einzelfall vor, dem Vertragspartner eine Kulanzlösung anzubieten.
  2. Stehen MedTriX und der Vertragspartner in einer ständigen Geschäftsbeziehung, so kann der zu zahlende Betrag auf die nächste Zahlung angerechnet werden, soweit der zu zahlende Betrag die nächste Zahlung nicht überschreitet und die nächste Zahlung binnen 6 Monaten ab Stornierung fällig wird. Beträgt der von einem ständigen Vertragspartner gemäß Absatz 1 dieser Bestimmung ansich zu zahlende Betrag mehr als EUR 5.000,-, so gelten auch für ständige Vertragspartner die allgemeinen Stornobedingungen gemäß Absatz 1.
  3. Eine im Kulanzweg gewährte Stornierung ist nur rechtswirksam, wenn MedTriX der Stornierung verbindlich, ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Der unverbindliche Vorschlag einer Kulanzlösung seitens MedTriX entfaltet keine Rechtswirkung. Auch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben im Sinne des § 346 Unternehmensgesetzbuch durch einen Vertragspartner kann eine unbegründete Stornierung nicht bewirken, wenn MedTriX einem solchen Schreiben nicht verbindlich, ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

11. Kontaktaufnahme

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, von MedTriX zum Zweck der Auftragserfüllung, zu Marketingzwecken, nämlich für Umfragen und zum Zweck der Verkaufsförderung von Produkten und Dienstleistungen, die für den Vertragspartner von beruflicher Relevanz sind, per Telefon, Fax oder E-Mail kontaktiert zu werden. Diese Zustimmung gilt für den Vertragspartner sowie für alle seine Mitarbeiter und Gehilfen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Einwilligung auf alle Mitarbeiter und Gehilfen zu überbinden. Diese Zustimmung kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden, ohne dass den AGB in ihrer Gesamtheit widersprochen wird.

12. Auditierung

MedTriX räumt dem Vertragspartner ein eingeschränktes Audit-Recht für die Monate Jänner bis September ein. Pro Halbtag (vier Stunden) der Auditierung, für den die Verfügbarkeit von Mitarbeitern von MedTriX erforderlich ist, wird dem Vertragspartner ein Betrag von € 5.000,- in Rechnung gestellt. Audits erfolgen in der Betriebsstätte der MedTriX zu den üblichen Geschäftszeiten. Sie haben tunlichst ohne Störung des Betriebsablaufs zu erfolgen.

III. Haftung und Gewährleistung

1. Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, insbesondere im Hinblick auf augenfällige Mängel (§ 928 ABGB). Soweit zwingendes Gewährleistungsrecht zur Anwendung gelangt oder der Gewährleistungsausschluss im Einzelvertrag abbedungen wurde, gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung; das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen; § 924 ABGB findet keine Anwendung; auftretende Mängel sind vom Vertragspartner bei sonstigem Verlust von Gewährleistungsansprüchen unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.

MedTriX ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen; Preisminderung oder Wandlung kann vom Vertragspartner nur gefordert werden, wenn sich die Verbesserung und der Austausch als nicht möglich erweist oder wenn MedTriX dem Verlangen des Vertragspartners nicht oder nicht in angemessener Frist nachgekommen ist. Das Recht auf Wandlung ist ausgeschlossen, wenn es sich um einen Geringfügigen Mangel handelt. § 933b ABGB findet gegenüber MedTriX als Vormann keine Anwendung.

2. Haftung für Schäden

Die Haftung von MedTriX für Schäden wird im gesetzlich zulässigen Ausmaß auf Fälle von Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist jedenfalls auf den vertragstypischen Schaden beschränkt. Für sonstige wie immer geartete Schäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Gewinnentgang und für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter besteht keine Schadenersatzpflicht von MedTriX. Die Haftung von MedTriX für Handlungen Dritter, einschließlich Vertragspartner und Gehilfen, wird im gesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen. Insbesondere haftet MedTriX nicht für unrichtige medizinische Aussagen oder Empfehlungen oder sonstige Angaben ihrer Vertragspartner oder Dritter, und MedTriX übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für den Inhalt der Produkte, insbesondere nicht für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der darin enthaltenen Aussagen, Texte, Bilder oder Informationen.

Der Vertragspartner verzichtet gegenüber Redakteuren, deren Beiträge in Fach-Content-Produkten der MedTriX veröffentlicht werden, auf die Geltendmachung von Ansprüchen unter welchem Rechtstitel auch immer.

3. Geltendmachung von Ansprüchen

Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind längstens binnen sechs Monaten bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.

4. Verantwortlichkeit des Vertragspartners

Der Vertragspartner hält MedTriX hinsichtlich Ansprüche Dritter und jeglicher Nachteile aus behördlicher oder gerichtlicher Verfolgung, welche aus dem Verhalten des Vertragspartners im Rahmen der Vertragsbeziehung mit MedTriX resultieren, vollständig schad- und klaglos.

IV. Auftragsdatenverarbeitung

Sofern MedTriX im Rahmen eines Einzelvertrages als Auftragsverarbeiter für den Vertragspartner tätig wird, verpflichtet sich der Vertragspartner zur Unterzeichnung der MedTriX Standard-Auftragsverarbeitungsvertrag. Dieser wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt und ist unter folgendem Link abrufbar: https://medtrix.group/oesterreich/auftragsverarbeitungsvertrag

V. Besondere Bestimmungen für digitale Angebote

1. Schutz von Zugangsdaten

Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, seinen durch Passwort geschützten Zugriff auf Datenbanken oder Onlinedienste vor Dritten zu schützen, insbesondere das Passwort geheim zu halten und nicht weiterzugeben.

2. Unzulässige Zugriffe

Zugriffe durch natürliche oder juristische Personen, die mit MedTriX oder mit konzernverbundenen Unternehmen von MedTriX im Wettbewerb stehen, sind generell, insbesondere soweit der Zugriff zur Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigen MedTriX, Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

3. Zugriffe und Urheberrecht

Zugriffe auf Datenbanken oder Onlinedienste dürfen nur in dem ausdrücklich festgelegten Umfang erfolgen. Die Nutzung zu anderen Zwecken ist für den Vertragspartner ausgeschlossen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die verwendete Form, die Inhalte und die verwendete Software urheberrechtlich geschützt sind.

4. Technische Entwicklungen

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Inhalte technischen und organisatorischen Gegebenheiten unterliegen. Im Hinblick auf technische oder wirtschaftliche Entwicklungen ist MedTriX berechtigt, Inhalte und Partnerdienste jederzeit auszuweiten oder einzuschränken.

5. Störungen, Einschränkungen und Unterbrechungen

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen, und dass es möglich ist, dass Daten und Dienste nicht jederzeit verfügbar sind. MedTriX übernimmt keine Gewähr für eine unterbrechungsfreie technische Zugänglichkeit von digitalen Diensten, auch nicht dafür, dass Daten unter allen Umständen gespeichert bleiben.

MedTriX haftet für keine allfälligen Schäden des Vertragspartners infolge einer Störung oder Unterbrechung oder eines Verlustes gespeicherter Daten. MedTriX haftet insbesondere nicht für unerwünschten Nebeneffekte, die beim Vertragspartner durch den Einsatz nicht geeigneter Soft- oder Hardware verursacht werden. Eine Gewährleistung oder Haftung für Programmierfehler wird ausgeschlossen.

6. Sperre des Zugriffs

Bei Verstoß des Vertragspartners gegen vertragliche Verpflichtungen sowie bei jeglichem Missbrauch von Diensten der MedTriX ist MedTriX berechtigt, den Zugang des Vertragspartners auf Datenbanken oder Onlinedienste vorübergehend oder endgültig zu sperren; die vertraglichen Verpflichtungen des Vertragspartners bleiben davon unberührt, ein Erstattungsanspruch des Vertragspartners wird hierdurch nicht begründet. Die Sperre ist aufzuheben, wenn und soweit die Gründe für die Sperre weggefallen sind und der Vertragspartner allfällige Mahnspesen und Verzugszinsen sowie eine Sperrgebühr bezahlt hat. Als Missbrauch von Diensten, welcher MedTriX zur Sperrung berechtigt gilt insbesondere die Registrierung mit unrichtigen Registrierungsangaben, insbesondere unter falscher Identität, die Nutzung von Diensten zu Zwecken der Konkurrenzierung der MedTriX sowie die Nutzung von auf (medizinisches) Fachpublikum beschränkten Diensten durch Personen, welche die Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllen.

7. Datenänderung

Der Vertragspartner wird MedTriX eventuelle Änderungen seiner Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse und der Postadresse über das dafür vorgesehene Formular mitteilen. Bis zum Einlangen dieser Verständigung gilt jede Übermittlung durch Übersendung an die letzte E-Mail- bzw. Postadresse als beim Vertragspartner eingegangen.

8. Mehrkosten

MedTriX ist berechtigt, Kosten in Rechnung zu stellen, die durch den auf Verlangen eines Vertragspartners durchgeführten Wechsel von Kennwörtern verursacht werden.

VI. Besondere Bestimmungen zum Bereich Marktforschung

1. Marktforschungsaufträge

Aufträge im Bereich der Marktforschung werden in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen und Standesregeln der Markt- und Sozialforschung (ADM und ESOMAR) ausgeführt. MedTriX leistet nicht Gewähr dafür, dass die erhobenen, ausgewerteten und analysierten Daten vom Vertragspartner in einer bestimmten Weise kaufmännisch verwertet werden können.

Die geistigen Eigentumsrechte an den Ergebnissen verbleiben bei MedTriX. Der Vertragspartner hat nach vollständiger Leistung des vereinbarten Entgelts Anspruch auf gesetzmäßige Nutzung der Ergebnisse für interne Unternehmenszwecke oder andere ausdrücklich vereinbarte Zwecke. Will der Vertragspartner aus Ergebnissen zitieren, so muss er Zitate als solche kenntlich machen und dabei die von der MedTriX durchgeführte Marktforschung unter namentlicher Anführung von MedTriX als Quelle nennen.

Das gesamte Knowhow und alle geistigen Eigentumsrechte an Methoden, Verfahren, und eingesetzten Technologien (einschließlich Software) bleibt ausschließliches Eigentum von MedTriX. Soweit dem Vertragspartner Knowhow von MedTriX offenbart wurde, ist dieser zur Verschwiegenheit und zur Unterlassung der Nutzung dieses Knowhows verpflichtet.

VII. Besondere Bestimmungen zum Bereich Daten und Consulting (Adressverlag)

1. Lizenzierung und Eigentumsvorbehalt

MedTriX verschafft dem Vertragspartner an Daten (unabhängig von der Art der Übermittlung und Speicherung) kein Eigentum. Der Vertragspartner erwirbt das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung entsprechend dem im Auftragsdokument vereinbarten Zweck.

2. Mehrfachverwendung

Sofern im Auftragsdokument keine abweichende Vereinbarung über die Mehrfachverwendung getroffen wurde, sind alle übermittelten Adressen oder Informationen nur zur einmaligen Nutzung bestimmt.

3. Rechtliche Bedingungen der Nutzung

Die Nutzung darf ausschließlich im gesetzlich erlaubten Rahmen, insbesondere unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen stattfinden.

4. Vertraglich nicht abgedeckte Nutzung

Eine über die in diesen AGB ausdrücklich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MedTriX nicht zulässig. Die Nutzung zu anderen Zwecken ist für den Vertragspartner ausgeschlossen. Jeder Verstoß berechtigt zur sofortigen Einstellung der Datenübermittlung. Ein Erstattungsanspruch des Vertragspartners wird hierdurch keinesfalls begründet.

5. Änderungsvorbehalt

Es ist nicht gestattet, erhaltene Daten in irgendeiner Weise inhaltlich und redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benützen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen oder weiterzuleiten, im Internet oder in anderen Netzwerken entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Eine Weiterübertragung der Rechte an Dritte ist ausgeschlossen.

6. Datenaktualität

Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung der Adressdateien gibt MedTriX keine Gewähr, dass in den Adressdateien zum Zeitpunkt der Übermittlung sämtliche Adressen postalisch richtig und für jede Zielgruppe vollständig sind. Da MedTriX die Adressen aus öffentlichen Registern, Verzeichnissen und Eigenangaben zusammenstellt, kann MedTriX nicht gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde, seine Adressdaten zutreffend sind, weshalb Retouren (Rückläufer) unvermeidlich sind. Zum Auftragsumfang von MedTriX gehört es daher nicht, die Gültigkeit, Zustellbarkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Adressdateien zu prüfen.

7. Zählweise

Die Adress-Stückzahl ändert sich aufgrund der laufenden Adressoptimierung und Adressaktualisierung ständig. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% gegenüber dem Angebot gelten als vertragsgemäß.

8. Nutzung von Telekommunikationsdaten

Bei Durchführung von Telefonie-Projekten im Auftrag des Vertragspartners wird die MedTriX, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde, im Namen und im Auftrag des Vertragspartners tätig. Telefon- und Faxnummern sowie E-Mailadressen dürfen vom Vertragspartner, sowie von der in dessen Auftrag tätig werdenden MedTriX, ausschließlich nach vorangegangener Einwilligung des Betroffenen für Anrufe oder Zusendungen zu Werbezwecken im Sinne von § 174 TKG 2021 genutzt werden. Die rechtliche Beurteilung, ob eine solche Einwilligung zugunsten des Vertragspartners vorliegt, obliegt dem Vertragspartner selbst. MedTriX wird sich bemühen, dem Vertragspartner die ihr vorliegenden, für diese Überprüfung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Fall unzulässiger Nutzungen durch den Vertragspartner oder durch die MedTriX in dessen Auftrag, hält der Vertragspartner die MedTriX und alle mit ihr konzernverbundenen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter und Gehilfen hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter sowie sonstiger rechtlicher Nachteile, einschließlich Strafen und Geldbußen vollständig schad- und klaglos.

9. Weiterverkauf

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Daten und Informationen oder Teile, beispielsweise Derivate daraus, in irgendeiner Form Dritten zur Verfügung zu stellen, damit gewerblich zu handeln oder damit Dienstleistungen zu erbringen. Lediglich klargestellt wird in diesem Zusammenhang, dass auch Unternehmen, die mit dem Vertragspartner verbunden sind, als solche Dritte gelten.

10. Kontrolladressen

Zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung werden vom MedTriX in die Datenbestände Kontrolladressen integriert, damit MedTriX jegliche Informationen, die sich aus der Verarbeitung, Aktualisierung, Syndizierung und Validierung der Datenbank ergeben, identifizieren kann. Bei Verstoß gegen die vertraglich eingeräumte Nutzungsberechtigung schuldet der Vertragspartner MedTriX eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe des Zehnfachen des ausgewiesenen Rechnungsbetrages für die vereinbarte Nutzung. Der Vertragspartner schuldet diese Vertragsstrafe bereits bei nachweislicher vertragswidriger Nutzung auch nur einer der Kontrolladressen aus den übermittelten Adressen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch MedTriX bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Vertragspartner nimmt hiermit zur Kenntnis, dass Inhalte, die an Kontrolladressen geschickt werden, gegenüber MedTriX offengelegt werden können.

11. Robinson-Liste

MedTriX überprüft regelmäßig ihren Datenbestand im Hinblick auf allfällige Sperrvermerke durch die Betroffenen (insbesondere „Robinson-Liste“). Werden dem Vertragspartner Datenbestände zur eigenen Nutzung überlassen, hat dieser selbst einen Robinson-Listenabgleich vorzunehmen, um sicherzustellen, dass keine zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhandenen Sperrvermerke betreffend überlassene Datenbestände missachtet werden.

12. Marketingzwecke

Der Vertragspartner erklärt gemäß § 151 Abs 6 GewO 1994, dass er allfällige ihm von MedTriX übermittelte Marketinginformationen und -klassifikationen sowie Analyseergebnisse ausschließlich für seine eigenen Marketingzwecke verwenden wird.

13. Kosten für Datenschutz und Datensicherheit

MedTriX ist berechtigt, Kosten besonderer Maßnahmen gesondert in Rechnung zu stellen, die für die Gewährleistung des Datenschutzes oder der Datensicherheit gesetzlich oder behördlich angeordnet werden.

14. Weitergabe von Daten

Der Vertragspartner hat die Weitergabe von Datenbankinhalten oder sonstiger Informationen an Dritte zu unterlassen und hat alles ihm Zumutbare (insbesondere auch organisatorische Maßnahmen) zu ergreifen, um den Schutz der an den Inhalten bestehenden Urheberrechte zu gewährleisten.

15. Geistiges Eigentum

Dokumentation und Abfragesystem (als Gesamtes „Datenbank“) sind geistiges Eigentum vom MedTriX. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was ihm oder Dritten die Nachahmung des Abfragesystems, des Aufbaus von Datenbanken oder die Formdarstellung einzelner Inhalte ermöglicht. Insbesondere ist es dem Vertragspartner untersagt, die abgefragten Daten in andere Datenbanken einzubringen, wenn nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Dokumenteninhalte zu kopieren. Dies stellt einen Verstoß gegen urheberrechtliche Bestimmungen dar.

Sämtliche Nutzungs-, Verwertungs- und Bearbeitungsrechte, welche aus Urheber-, Datenbank- und sonstigen geistigen Eigentumsrechten welcher Natur auch immer resultieren, an jeglichen Aktualisierungen, Korrekturen, Hinzufügungen, Verbesserungen, Modifikationen, Änderungen, Anpassungen oder Übersetzungen der Datenbank vom MedTriX sowie an jeglichen modifizieren, zusammengefügten, eingebundenen oder mit der Datenbank von MedTriX kombinierten Informationen, Listen oder Daten, welche von dem oder im Namen des Vertragspartners oder jeglicher Drittpartei oder von MedTriX im Rahmen der Bereitstellung von Dienstleistungen in Verbindung mit diesen AGB (zusammen „Modifikationen“) erstellt oder bereitgestellt werden, werden MedTriX ausschließlich eingeräumt. Der Auftraggeber tritt hiermit sämtliche Urheber-, Datenbank- oder andere geistige Eigentumsrechte sowie sich hierauf beziehende Verwertungs- und Bearbeitungsrechte an sämtlichen Modifikationen an MedTriX ab.

16. Materialien des Vertragspartners

Dienstleistungen wie Werbemittelerstellung, Adressabgleich, Druck, Konfektionierung, Portooptimierung und Postauslieferung werden im Auftrag des Vertragspartners durchgeführt. Das Versandmaterial muss abgezählt und verpackt frei Haus geliefert werden. MedTriX ist nicht zur Kontrolle verpflichtet. Bei Anlieferung ist ein Zuschuss von 4% einzukalkulieren. Überschüssiges Versandmaterial wird auf Kosten des Vertragspartners zurückgesendet oder auf Wunsch vernichtet.

17. Prüfung der Materialien

Der Vertragspartner trägt die Verantwortung dafür, dass der Inhalt des angelieferten Materials gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt. Er stellt diesbezüglich MedTriX von eventuellen Ansprüchen Dritter wegen des Inhalts des Materials frei.

18. Vertragslaufzeit von laufenden Datenbezügen

Sofern im Angebot nicht anders definiert, gilt für laufende Datenbezüge eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Monatsletzten kündbar. Der Datenbezug kann nur unter beidseitigem Einvernehmen oder im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes vorzeitig beendet werden.

VIII. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Formalbestimmungen

  1. Erfüllungsort sämtlicher Leistungen ist Wien, Österreich.
  2. Soweit sich nicht aus zwingend anzuwendenden Bestimmungen Abweichendes ergibt, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen MedTriX und dem Vertragspartner im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Geschäftsbeziehung. MedTriX ist jedoch berechtigt, auch ein anderes für den Vertragspartner zuständiges Gericht anzurufen.
  3. MedTriX ist zur Heranziehung von Subunternehmern zur Leistungserbringung berechtigt.
  4. Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR) vereinbart. Die Vertrags-, Bestell-, Beschwerde- und Geschäftssprache ist Deutsch. Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelrügen oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder falls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
  6. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, Nachträge, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform nach Erfordernis.
  7. Der Vertragspartner hat Änderungen in seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse gesandt wurden.

Stand: Juni 2024